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Chorionzottenbiopsie im ersten Schwangerschaftsdrittel

Bei der Chorionzottenbiopsie (11. bis 14. Schwangerschaftswoche) wird unter Ultraschallkontrolle eine kleine Menge von Mutterkuchengewebe (Chorionzotten) entnommen. Dieses Gewebe enthält im Allgemeinen die gleichen Erbanlagen wie das ungeborene Kind.

Ein Vorteil dieser Untersuchung liegt in der Möglichkeit einer schnellen genetischen Untersuchung (Schnelltest) dessen Ergebnis in der Regel schon nach 24 Stunden vorliegt. Hierbei ist der Ausschluss der drei häufigsten Chromosomenstörungen ( Trisomie 21, 13 und 18, Triploidie und Turnersyndrom) möglich. Eine Trisomie bedeutet dabei das "Zuviel" eines Chromosoms, eines Erbträgers. Dieses kann zu schweren geistigen und körperlichen Beeinträchtigungen bis hin zur stark eingeschränkten Überlebenswahrscheinlichkeit des ungeborenen Kindes führen. Das Endergebnis mit Ausschluß weiteren, sehr seltenen Chromosomenstörungen ist nach 10 - 12 Arbeitstagen zu erwarten.

 

Amniozentese  im zweiten Schwangerschaftsdrittel

Im zweiten Schwangerschaftsdrittel wird ab der 16. Schwangerschaftswoche - bei entsprechender Fragestellung bzw. Indikation - die Fruchtwasseruntersuchung (Amniocentese ) durchgeführt.

Zur Gewinnung von kindlichen Zellen aus der Fruchtwasser  wird unter Ultraschallkontrolle mittels einer dünnen Nadel ca. 15 ml Fruchtwasser aus der Fruchhöhle entnommen.Die gewonnenen Zellen müssen zunächst ca. 10 - 14 Tage lang angezüchtet werden, ein endgültiges Ergebnis der Chromosomenzahl und der Struktur liegt auch dann erst vor. 

Mit einem sogenannten FISH Test (Fluoreszenz in situ Hybridisierung) kann an den noch nicht kultivierten Fruchtwasserzellen eine Chromosomen-Schnelldiagnostik zum Ausschluss der häufigsten Chromosomenstörungen zusätzlich durchgeführt werden.   

Beide Eingriffe werden in unserer Praxis ambulant durchgeführt.

 

 

 

 

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